Die Honorarfinanz AG hat als lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut spezielle Eigenkapital-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu erfüllen.
Mit dem vom Gesetzgeber geschützten Status „Honorar-Anlageberater“ unterliegt die Honorarfinanz AG dem sogenannten Honoraranlageberatungsgesetz.
Anforderungen an die Honorar-Anlageberatung
Die Honorarfinanz AG darf ausschließlich im Kundeninteresse handeln und keine Provisionen annehmen. Weitere besondere Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit in der Produktauswahl, sind von der Honorarfinanz AG als registrierter „Honorar-Anlageberater“ zu erfüllen.
Honorar-Anlageberater dürfen umfassend – also auch über einzelne Wertpapiere Ihres bestehenden Depots – beraten!
Detailinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie unter Inhalte der Honorarberatung und Honoraranlageberatungsregister.